die allgemeinen Gesch„ftsbedingungen:

1.Der Gastaufnahme ist abgeschlossen,sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgrnden nicht mehr m”glich war, bereitgestellt worden ist.

2.Der Abschluá des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfllung des Vertrages,gleichgltig,auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

3.Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsblichen Preis zu bezahlen,abzglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

5.a)   Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach M”glichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausf„lle zu vermeiden.

   b)   Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat    der Gast fr die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Absagen bzw.stornieren des Gastaufnahmevertrages ist
    fr beide Vertragspartner sp„testens 5 Arbeitstagen vor  
    dem tats„chlichen Anreisetag m”glich.

7. Der Erfllungsort und Gerichtsstand ist Nrnberg.
 

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